Der Umweltausschuss tagt am 02.03.2017 um 18:30 im Bürgerhaus. Unter TOP 7 geht es um die Zukunft des Dalbker Baches. Hierzu liegen drei Varianten auf dem Tisch, die auf einer Machbarkeitsstudie zur Zukunft des Dalbker Baches beruhen:
Variante 1: Umlegung des Dalbker Baches
Kostenschätzung: 220.000 € zzgl. Gewässerunterhaltung im 2-Jahresrhythmus
Variante 2: Stilllegung des Dalbker Baches
Kostenschätzung: 30.000 €, ggfls. Kosten von 60.000 € für den Bau von Löschwasserzisternen
Variante 3: Erhaltung des Dalbker Baches
Kostenschätzung: 90.000 € zzgl. Gewässerunterhaltung im 2-Jahresrhythmus
Bei allen drei Varianten geht die Verwaltung davon aus, dass ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. Ein entsprechender Mittelansatz ist vorsorglich für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 veranschlagt worden.
Aufgrund der Wasser-Rahmenrichtlinie ist die Durchgängigkeit des Menkhauser Baches bis 2024 herzustellen. Hiervon ist das Ravensberger Stauwerk betroffen – entweder durch Entfernung oder durch Umbau. Dieses Statuwerk ist die Abzweigung des Dalbker Baches. Der Dalbker Bach selbst gilt offiziell als künstliches Gewässer, welches allerdings bereits seit über 400 Jahren existieren soll, so die Aussage von Jürgen Nolte. Ob man dann noch von einem künstlichen Gewässer sprechen kann, ist wohl mehr als fraglich.
Vor dem Hintergrund der vorliegenden Informationen spricht sich die Verwaltung für eine Stilllegung des Dalbker Baches mit Durchführung eines ergebnisoffenen Planfeststellungsverfahrens aus.
Das heißt, dass das durchzuführende Planfeststellungsverfahren die Stilllegung des Dalbker Baches zum Inhalt hat. Die Stilllegung bedeutet, dass der Dalbker Bach nicht mehr vom Menkhauser Bach gespeist wird. Der Bachlauf bleibt als offener Graben bestehen und dient nur noch der Oberflächenwasseraufnahme.
In diesem Verfahren sowie den dazugehörigen Antragsunterlagen werden auch die zuvor aufgeworfenen Sachverhalte mit einfließen und abgearbeitet. Sollten sich im Zuge der Bürgerbeteiligung zum Planfeststellungsverfahren andere Prioritäten ergeben, besteht aus Sicht der Stadt Oerlinghausen jederzeit die Möglichkeit, auf eine andere Variante umzuschwenken.
Die vorliegende Machbarkeitsstudie zum Dalbker Bach ist nicht besonders detailliert in Bezug auf die zu erwartenden ökologischen Auswirkungen auf die Umgebung, so z.B. auf das nahegelegene Naturschutzgebiet. Hier muss in jedem Fall mit einem hydro-geologischen Gutachten nachgelegt werden. Eigentlich hätte dieses vor einen Antrag für die eine oder andere Variante – als Teil der Machbarkeitsstudie – durchgeführt werden müssen.